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   FG Münster, 25.01.1973 - V 1630/72 L   

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FG Münster, 25.01.1973 - V 1630/72 L (https://dejure.org/1973,10715)
FG Münster, Entscheidung vom 25.01.1973 - V 1630/72 L (https://dejure.org/1973,10715)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Januar 1973 - V 1630/72 L (https://dejure.org/1973,10715)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1973, 278
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Hamburg, 03.12.2010 - 3 KO 195/10

    Verwaltungsakt nach Tod des Adressaten - Rechtsmittel und Kosten des Vertreters

    Selbst wenn der mit dem AdV-Antrag befasst gewesene Spruchkörper mangels bereits schriftlich beigebrachter Prozessvollmacht dem Erinnerungsführer persönlich als Vertreter ohne Vertretungsmacht die Kosten des gerichtlichen Verfahrens hätte auferlegen wollen, konnte das Gericht zwar die Rücknahme ohne Einwilligung des vollmachtlos Vertretenen als wirksam beurteilen (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 1987 1 K 103/85, Juris); es hätte jedoch eine Kostenentscheidung zu Lasten eines vollmachtlosen Vertreters nur in tenorierter Form treffen können, das heißt hier über § 144 FGO hinaus mittels eines ausdrücklichen Kostenausspruchs im Einstellungsbeschluss (vgl. FG Münster vom 25. Januar 1973 V 1630/72 L, EFG 1973, 278; FG Düsseldorf vom 02. Dezember 1970 VIII R 168/70 E, EFG 1971, 142; FG Berlin vom 01. April 1970 III R 133/69, EFG 1970, 401), gestützt auf § 136 Abs. 2 FGO (vgl. BFH vom 21. Oktober 1999 IX B 112/99, Juris; vom 20. August 1997 V B 37/97, BFH/NV 1998, 207).
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